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Prüfmethoden zur Qualitätssicherung im Sportplatzbau

qualitaetssicherung_infiltrometer_01Warum Qualitätssicherung - Kontrolluntersuchungen?

Bezüglich der rechtlichen Bedeutung der Kontrollprüfung sei auf den Kommentar zu VOB Teil C - Landschaftsbauarbeiten hingewiesen:
“Die sorgfältige und vollständige Ausführung der Kontrollprüfungen ist eine ausdrückliche Verpflichtung für den AG (Bauherr) im Rahmen seiner Bauüberwachung. Nur mit Hilfe der Kontrollprüfungen können einwandfreie Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistungen des AN (ausführende Firma) erfolgen und somit die Voraussetzung für eine einwandfreie Abnahme geschaffen werden. Werden durch unterlassene oder unvollständige Kontrollprüfungen vorhandene Mängel nicht vor bzw. zur Abnahme erkannt, trifft den AG bei nach der Abnahme sichtbar werdenden Mängeln die volle Beweislast.”

Somit sind Kontrolluntersuchungen sowohl eine Absicherung für den qualitaetssicherung_sonnensimulationsgeraet_01Bauherren, dass die von Ihm ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen gewährleistet sind,  sowie eine Absicherung für den Auftragnehmer, dass die von Ihm erbrachten Leistungen  sowie verwendeten Baustoffe den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Weiterhin können Kontrolluntersuchungen besonders hilfreich sein, zur Klärung von Ursachen bei ggf. auftretenden Streitigkeiten über Baumängel innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Naturrasenflächen

Seit mehr als 15 Jahren ist es bedauerlicher Weise nicht gelungen den besonders wichtigen Versuch der Wasserdurchlässigkeit von Rasentragschichten, Dränschichten sowie Baugrund etc. innerhalb der DIN 18035 Teil 4 „Sportplätze Rasenflächen“ einheitlich zu beschrieben und in der Praxis anzuwenden. Seit Jahren wurden zwei Versuchsvarianten praktiziert mit dem Ergebnis einer signifikanten qualitaetssicherung_torsionsgeraet_01Verunsicherung der Bauherren sowie insbesondere der Auftragnehmer. Diese Frustration hat sich in der aktuellen DIN 18035 Teil 4, Ausgabe 01/2012 dahingehend niedergeschlagen, dass auf beide Versuchsvarianten der Wasserdurchlässigkeit innerhalb der vorausgegangenen Normen ersatzlos verzichtet wurde.

Die Änderungen in der DIN 18035 Teil 4 01/2012 betragen im Einzelnen wie folgt:

• Die Wasserinfiltrationsrate des Baugrundes wird mit dem Doppelring-Infiltrometer gemäß DIN EN 12616:2003/07 durchgeführt.

• Die Eignungsprüfung der Wasserdurchlässigkeit von Dränschichten und Rasentragschichten wird im Prüflabor nach einem zwischen den Vertragspartnern festzulegenden Verfahren ermittelt (Anmerkung des Autors: hierbei können doch wohl nur die beiden bekannten Verfahren aus den vorausgegangenen Normen gemeint sein).

• Die Wasserdurchlässigkeit (Wasserinfiltrationsrate) von Rasentragschichten und Dränschichten als Kontrollprüfung erfolgt ebenfalls nach Einbau der Schichten im verdichteten Zustand mit dem Doppelring-Infiltrometer.

• Bei der Abnahme von Sportrasenflächen erfolgt die Überprüfung der Wasserdurchlässigkeit mit dem Doppelring-Infiltrometer bei einer geforderten Infiltrationsrate von 60 mm/h.

Aus Sicht der Autoren bestehen, in Kenntnis der unterschiedlichen Bauweisen von Sportrasenflächen, erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Höhe des geforderten Mindestwert von 60 mm/h.
Zukünftige Erfahrungen  aus der Praxis werden zeigen, in wie weit sich dieser Grenzwert zur Absicherung der Funktionsfähigkeit von Sportrasenflächen bewährt.
Ganz besonders gilt dies im Hinblick für den Fall, dass keine ausreichende Infiltrationsrate festgestellt wird und eine Entscheidung über Art und Umfang der geeigneten Mangelbeseitigungsmaßnahmen erforderlich wird.

Kunststoffrasenflächen

Die bewährte DIN V 18035 Teil 7, „Sportplätze Kunststoffrasenflächen“ wurde im Oktober 2011 durch die DIN SPEC 18035 Teil 7, „Sportplätze Kunststoffrasenflächen“ ersetzt.
Die nennenswerten prüftechnischen Veränderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Verwendung von gebundenen elastischen Tragschichten von Elastikschichten sowie insbesondere auf den Kunststoffrasenbelag einschließlich mineralischer bzw. elastischer Füllstoffe.
Obwohl die Prüfmethoden innerhalb der DIN SPEC 18035 Teil 7 sehr kontrovers diskutiert werden, ist aus Sicht der Autoren erkennbar, dass eine Verbesserung der Qualitätssicherung für den Verbraucher angestrebt wurde.

Nachfolgende Prüfmethoden z. B. sind Ziele einer verbesserten Qualitätssicherung:

• Simulation der Sonneneinstrahlung zur Überprüfung der Witterungs- / UV Stabilität von Kunststoffrasenbelägen als System, d.h. Kunststoffrasenbelag mit den entsprechenden Füllstoffen.

• Umweltverträglichkeitsprüfung der einzelnen Systemkomponenten angepasst an die Bundesbodenschutzverordnung Wirkungspfad Boden – Grundwasser.

• Ermittlung der Festigkeit von elastifizierenden Schichten durch Torsionsversuch

• Verschleiß des Kunststoffrasens durch Lisporttest sowohl mit und ohne Sonnensimulation

• Stoffkennwerte von Kunststoffrasenbelägen und elastischen Füllstoffen (Fingerprint)

• Ermittlung der Bändchendimension (Querschnittsfläche sowie mittlere Faserdicke)

Bedauerlicher weise muss jedoch festgestellt werden, dass innerhalb der DIN SPEC 18035 Teil 7 Kontrolluntersuchungen  nach Einbau des Kunststoffrasensystems nicht vorgesehen sind. Hier besteht aus Sicht der Autoren dringender Handlungsbedarf. Festzustellen ist, dass im europäischen Ausland sowie darüber hinaus (sogar Afrika) der Qualitätskontrolle der Kunststoffrasenbelägen nach dem Einbau eine besondere Bedeutung zukommt.

In unserem Hause wird dies Defizit der Qualitätssicherung  dahingehend verringert, dass wir dem Bauherren / Nutzer von Kunststoffrasenflächen ein Untersuchungspaket anbieten, bei dem die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an das System (nach Einbau) nachgewiesen werden.

Positiv ist zu vermerken, dass die zuständigen Prüflabore durch Ringuntersuchungen eine möglichst hohe Reproduzierbarkeit der Prüfmethoden respektive der Prüfergebnisse anstreben.

Fazit
Die Durchführungen von Prüfungen zur Qualitätssicherung sind nach wie vor unverzichtbar. Dieser Sachverhalt gilt nach wie vor auch in Kenntnis, dass die bestehenden Fachnormen Schwachstellen aufweisen, welche aber durch entsprechende Erfahrungen aus der Praxis nachgebessert werden können. Nach der Herausgabe einer Norm ist vor der Herausgabe einer neuen Norm.