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Tore müssen fallen - nicht umfallen

sicherheitsmanagement tore muessen fallen 001sicherheitsmanagement tore muessen fallen 002„Tore müssen fallen – nicht umfallen“. So lautet der Titel einer Empfehlung der Sportministerkonferenz (Empfehlung der SMK) über den sicheren Umgang mit Ballspieltoren aus dem Jahr 2002. Es wird beschrieben, dass in der Vergangenheit Unfälle beim Umkippen von Ballspieltoren geschehen sind, die zu schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden als auch zu Unfällen mit Todesfolge geführt haben. Die Empfehlung der SMK erklärt, dass Ursachen in der unsachgemäßen Aufstellung, dem Nutzungsalter sowie in ungesicherten Toren, falschem Transport, mangelhafter oder unterlassener Wartung oder bestimmungsfremden Nutzung lagen. Diese Mängel und Schäden lassen sich in regelmäßigen Kontrollen erkennen.

Bei durchgeführten INTERGREEN Sicherheitsmanagement Inspektionen hat sich herausgestellt, dass heute – elf Jahre nach der Veröffentlichung der SMK und 17 Jahre nach der ersten Ausgabe der DIN EN 748 – besonders die Fußballtore ein Hauptproblem im Sinne der Verkehrssicherheit von Sportanlagen im Freien darstellen. Mobile Fußballtore zeigen häufig keine erkennbaren Sicherungsmöglichkeiten auf. Falls dennoch Maßnahmen zur Sicherung vorgesehen sind, ergibt sich die Frage, ob diese ausreichend sind. Die europäische Norm DIN EN 748 „Spielfeldgeräte – Fußballtore – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ fordert, dass mindestens eine Bodenbefestigung je Seite vorhanden ist oder ein Gegengewicht. Bei Fußballtoren ist DIN EN 748 anzuwenden. Vergleichbare Normen gibt es auch für andere Sportgeräte, z.B. DIN EN 749 für Handballtore, DIN EN 1270 für Basketballanlagen oder DIN EN 15312 für frei zugängliche Multisportanlagen.

Der Aufbau dieser Normen ist vergleichbar. Nach den konstruktiven Anforderungen an das jeweilige Sportgerät, werden die sicherheitstechnischen Anforderungen beschrieben. Zu den Zweitgenannten gehören z.B. Anforderungen, dass Ecken und Kanten gerundet sind, dass Seitenteile nicht über die Torpfosten hinausragen und dass Torpfosten und Bodenrahmen bündig sind. Ferner sind offene Netzhacken aus Metall nicht zu verwenden. Darüber hinaus wird die sogenannte Festigkeits- und eine Standfestigkeitsprüfung dargestellt. Demnach ist die Festigkeit eines Fußballtores zu bestimmen, indem eine vertikale Kraft von 1.800 N auf die Mitte der Querlatte aufzubringen ist.

Die Standfestigkeit wird mit einer horizontalen Kraft von 1.100 N auf die obere Mitte der Querlatte überprüft. Das INTERGREEN Sicherheitsmanagement hat hierfür ein mobiles System entwickelt, so dass Fußballtore vor Ort zu überprüfen sind.

Die Durchführung einer Sicherheitsinspektion für z.B. Fußballtoren ist normativ geregelt. Dass die Durchführung einer Sicherheitsinspektion vor der ersten Inbetriebnahmen und in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderung auf ihren Zustand mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu erfolgen hat, ist u.a. in der GUV-SI 8044 und der FLL Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien erläutert. Grundlage bildet der Anspruch an die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht). § 823 (2) BGB regelt ergänzend, dass gegen ein Schutzrecht nicht verstoßen werden darf. Ein Schutzrecht in diesem Sinne stellt das Produktsicherheitsgesetz dar, welches für Hersteller und Vertreiber verpflichtend ist und Verbraucher schützt. Demnach unterliegen sämtliche Ballspieltore - also egal für welche Sportart oder ob das Tor stationär, montierbar oder mobil ist - sowie andere Spiel- und Sportgeräte dem Produktsicherheitsgesetz.

Hieraus ergibt sich die Anforderungen, dass nur Sportgeräte in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Beschaffenheit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den Regeln der Sicherheitstechnik (z.B. DIN EN 748) entsprechen. In den Empfehlungen der SKM wird ergänzend erläutert, dass auch ungenormte oder von einer geltenden Norm abweichende Geräte den Anforderungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen müssen.

Dies gilt es zu überprüfen, denn Träger von Sportanlagen und Betreiber sind zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz und der Verkehrssicherung verpflichtet. „Dies betrifft die Beschaffung sicherheitskonformer Sportgeräte, den korrekten Aufbau, die Aufstellung, den Transport, die Aufbewahrung, die sachgerechte Wartung, die regelmäßige Überprüfung, und die dauerhafte Kennzeichnung, und die bestimmungsgemäße Nutzung.“ (Empfehlung der SMK 2002, S. 5) In Kooperation mit der Professional School der Hochschule Osnabrück bieten wir Seminare zum Thema Sicherheitsmanagement für Sportanlagen im Freien an.

Weitere Infos: www.sportplatz-sicherheit.de www.hs-osnabrueck.de

QUELLENNACHWEIS Beuth-Verlag (2006-01): DIN EN 748: Spielfeldgeräte – Fußballtore – funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 748:2004 + AC:2005. Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte (NASport) im DIN. FLL (2006): Empfehlung für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze, RWA „Sportplätze“. GUV-SI 8044 (2007): Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung. Ges. Unfallversicherung. Ständige Konferenz der Sportminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2002): Tore müssen fallen – nicht umfallen. Empfehlung über den sicheren Umfang mit Ballspieltoren. Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen. Markgrafenstraße 37, 10117 Berlin.