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schmitt juergen preuss traueranzeige
Wir trauern um unseren langjährigen Geschäftsführer

Jürgen Preuß

der am 23. Mai 2023 plötzlich, nach kurzer schwerer Krankheit
im Alter von 78 Jahren verstorben ist.

Mit ihm verlieren wir einen Chef, der unermüdlich für uns und unsere Firma da war.

Den Hinterbliebenen gilt unsere tiefste Anteilnahme.

 Die Geschäftsführung wurde am 24.Mai 2023 von Herrn Menzel übernommen.

Wichtige Info: Änderungen im Pflanzenschutzgesetz

pflanzenschutzgesetz_01
Am 6.Februar 2012 trat das neue Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) in Kraft. Bei der Umsetzung und Anwendung der Paragraphen gibt es für die Praxis derzeit noch einige offene Fragen. Generell dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) auf gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden, wenn eine entsprechende Indikationszulassung für die Kultur vorliegt. Golf- und Sportanlagen gelten als gärtnerisch genutzte Kultur.

Einschränkungen erfolgen jedoch durch den § 17; „Anwendung von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“. Durch diese Regelung soll das Schutzbedürfnis gestärkt werden. Zu den betroffenen Flächen zählen insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen des Gesundheitswesens. In diesen Gebieten ist die Verwendung von PSM soweit wie möglich zu minimieren. Zur Anwendung kommen hier nur PSM mit geringem Risiko nach Artikel 47 der EG-Verordnung, bzw. Präparate, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung für diese Flächen festgelegt wurden. Genau hier herrscht derzeit die Unsicherheit, da das BVL bisher kein entsprechendes Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung eingestuft hat. Es bleibt abzuwarten, wie die vom Deutschen Golfverband DGV eingereichten Anträge vom BVL beurteilt werden.

Die bisher bekannten § 18-Genehmigungen gibt es in der Form nicht mehr. Ausnahmegenehmigungen, z.B. bei der Lückenindikation werden, jetzt im § 22 (2) geregelt. Auch zu diesem Punkt werden seitens des DGV derzeit Präparate zusammengestellt und für die Beantragung vorbereitet. Der sachkundige Anwender sollte sich beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Rasenflächen vorher mit seinem zuständigen Pflanzenschutzdienst abstimmen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflschg_2012/gesamt.pdf

pflanzenschutzgesetz_02

Hier können Sie sich das
neue Gesetz zum Schutz

der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz, PflSchG)
in der Fassung vom
6. Februar 2012
herunterladen.

Klicken Sie hierzu einfach hier
oder auf das nebenstehende Bild!